Welche Unterlagen brauche ich für die THG-Quote?▾
Für die Registrierung benötigen wir Ihre Anmeldedaten und ein gut erkennbares Foto oder einen Scan Ihres deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Bitte fotografieren Sie die vollständig aufgeklappte Vorderseite bei gutem Licht und ohne Blitz. Für die Auszahlung Ihrer Prämie benötigen wir zusätzlich Ihre Bankverbindung.
Welche Fahrzeuge sind für die THG-Prämie zugelassen?▾
Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge sind prämienberechtigt. Dazu zählen u. a. die Klassen:
- M1 (PKW)
- N1 (leichte Nutzfahrzeuge)
- N2 (schwere Nutzfahrzeuge 3,5-12 Tonnen)
- N3 (schwere Nutzfahrzeuge über 12 Tonnen)
- M3 (Busse)
Voraussetzung ist eine gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Kann ich ein Hybridfahrzeug anmelden?▾
Nein. Die THG-Quote gilt ausschließlich für vollelektrische Fahrzeuge. Plug-in-Hybride und Hybridmodelle sind nicht berechtigt.
Kann ich ein Leasingfahrzeug für die THG-Prämie einreichen?▾
Ja – sofern Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Entscheidend ist ausschließlich, wer offiziell als Fahrzeughalter geführt wird.
Kann ich mehrere E-Fahrzeuge registrieren?▾
Ja, Sie können für jedes auf Sie zugelassene E-Fahrzeug die THG-Quote beantragen und erhalten pro Fahrzeug eine eigene THG-Prämie.
Fallen für mich Kosten an?▾
Nein, die Registrierung und unsere gesamte Dienstleistung sind für Sie kostenfrei. Wir finanzieren uns ausschließlich über eine erfolgsabhängige Beteiligung am Verkaufserlös der THG-Quote.
Ist mein E-Roller ebenfalls prämienberechtigt?▾
Seit der neuen THG-Verordnung vom 29.07.2023 sind nur bestimmte Klassen von E-Rollern und Kleinkrafträdern förderfähig (L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP, L7e-CU, 26).
Viele kleinere Klassen wie L1e oder L2e sind nicht mehr zertifizierbar.
Bis wann kann ich die THG-Prämie für das laufende Jahr beantragen?▾
Das Quotenjahr beginnt jeweils am 1. November des Vorjahres und endet am 15. Oktober des aktuellen Jahres.
Das bedeutet: Für das Quotenjahr 2026 können Anträge bis einschließlich 01.11.2026 eingereicht werden.
Wann erhalte ich meine Auszahlung und wie läuft der Prozess?▾
Wir übermitteln Ihre Unterlagen monatlich gesammelt an das Umweltbundesamt. Die Behörde prüft die Daten und stellt anschließend das Zertifikat aus.
Die Bearbeitung durch das UBA kann mehrere Monate dauern – darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Sobald die Zertifizierung vorliegt, zahlen wir Ihre THG-Prämie unmittelbar aus. Der aktuelle Status Ihres Antrags ist jederzeit in Ihrem Kundenportal (link) einsehbar.
Da wir feste Abnahmeverträge haben, ist der Verkauf Ihrer THG-Quote garantiert. Die Beantragung ist jährlich erneut möglich.
Wo kann ich den Bearbeitungsstand meines Antrags einsehen?▾
Sie finden den aktuellen Status jederzeit in Ihrem persönlichen Kundenportal (link). Sobald das Umweltbundesamt Ihren Antrag bestätigt oder ablehnt, informieren wir Sie automatisch per E-Mail.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?▾
Das hängt davon ab, wie Ihr Fahrzeug steuerlich eingeordnet ist:
- Privatvermögen: Die Auszahlung ist in der Regel steuerfrei.
- Betriebsvermögen: Je nach Nutzung kann die Prämie steuerpflichtig sein.
Hinweis: Wir dürfen keine steuerliche Beratung anbieten. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater.